Sie können eine nicht rückzahlbare Finanzhilfe zzwischenwischen 15.000,00€ und 215.000,00 € aus dem Haushalt des IWF erhalten, wenn Sie vorübvorübergehendergehend mit wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten konfrontiert sind. Nach Prüfung Ihrer Situation kann Ihnen eine nicht rückzahlbare Sonderhilfe gewährt werden. Füllen Sie einfach das Antragsformular für nicht rückzahlbare Finanzhilfen aus und reichen Sie es ein.